Rund um die Uhr besetzt und aufnahmebereit ist unsere Inobhutnahmestelle BIWAK für Jugendliche in einer Notsituation.
Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit
Wichtig: Erster Ansprechpartner für eine Inobhutnahme ist immer das zuständige Jugendamt. Dieses informiert uns dann über den Inobhutnahmebedarf des/der Jugendlichen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes können sich betroffene Personen an die Polizeidienststellen wenden und dort um Inobhutnahme bitten.
Wir bitten die überbringende Person/Organisation um einen Anruf, bevor der/die Jugendliche zu uns gebracht wird. Ist der/die Jugendliche bei uns im BIWAK, versorgen und beraten wir ihn/sie individuell in der aktuellen Krisensituation.
Soweit noch nicht geschehen, verständigen wir die sorgeberechtigte(n) Person(en). Wenn sich die Jugendlichen selbst bei uns melden, informieren wir das zuständige Jugendamt bzw. die Polizeidiensstelle, um eine mögliche Inobhutnahme im BIWAK abklären zu lassen.
Die vorübergehende Unterbringung erfolgt nach § 42 SGB VIII unter Berücksichtigung der hausinternen Ausschlusskriterien.
Jugendliche, die aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer geschlossenen Einrichtung o. ä. entlassen werden, benötigen vor der Aufnahme im BIWAK ein psychologisches / psychiatrisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die internen Ausschlusskriterien nicht erfüllt sind.
Bei der Adresse handelt es sich um eine sogenannte "Schutzadresse", die nicht veröffentlicht werden soll. Postsendungen senden Sie daher bitte an den Träger:
SIA gGmbH
Ulmer Straße 15
86154 Augsburg
SIA gGmbH
Inobhutnahmestelle BIWAK
Ansprechpartnerinnen:
Pia Cararrara
Tel.: +49 821 99 884 00
Fax: +49 821 99 884 02
biwak@sia-augsburg.de
Stefanie Hegen
Tel.: +49 821 24137-22
stefanie.hegen@sia-augsburg.de